6 Tipps zu Lizenz & Nutzungsrecht von Bildern auf eigenem Blog
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Keine Angst vor Bildrechten
Bildmaterial auf eigenem Blog aus dem Internet sicher und ohne Gefahr einer Abmahnung auf dem eigenen Blog einbinden? Kein Problem, mit ein paar Tipps, solltest du nichts falsch machen! Daher gibt es in diesem Artikel wichtiges zu Bildlizenzen, lizenzfreien Bildern, gemeinfreiem Bildmaterial und der richtiger Anwendung und Nutzung. In 4 Schritten ist zusammengefasst, auf was Bloganfänger bei Bildrechten und der Nutzung von Bildmaterial achten müssen.
1 – Die richtige Lizenz für meine Bildernutzung
Das mit den unterschiedlichen Lizenzen hat mich anfangs auch recht verwirrt. Aber Bilderlizenzen bracht man für einen Blog oder eine kleine Webseite? Und vor allem, welche Preisunterschiede besteht zwischen den Lizenzen der Fotoagenturen?
Man kann ja inzwischen zu jeglichem Thema ein passendes Bild im Internet finden. Sogar viele Bilder kostenlos. Was gerade für kleine Blogger wie mich und beginnende Web-Designer am Anfang ganz wichtig ist. Das Budget ist klein und oft ist alles nur durch gering-preisliche oder kostenfreie Nutzung von Bildern finanziell tragbar. Aber selbst bei kostenlosen Fotos gibt es Copyright und Lizenzen zu beachten. Es muss jedoch nicht teuer sein, wenn man die richtige unter den verschiedenen Typen von Nutzungsrechten für sich findet.
Wichtig: Wähle eine Lizenz entsprechend deiner Bildernutzung!
Die meisten Blogger suchen Bilder zu Gestaltung der Webseite und der Artikel. Etwas zur Ästhetik eben. Nichts zum Weiterverkauf oder Weiterverarbeitung. Damit ist die preislich teuerste Rights-Managed Lizenz (RM) eigentlich kaum ein Thema und darf hier auch etwas vernachlässigt werden.
Häufiger werden Bilder von Stockfotoagenturen mit der Royalty-Free Lizenz (RF) gekauft. Diese Bilder sind zwar auch lizenzpflichtig, aber es werden die Rechte nicht individuell gemanagt wie bei RM. Daher sind diese bezahlbar. Doch das Nutzungsrecht und die Möglichkeiten zur Verwendung des Bildes sind mit der Lizenz klar festgeschrieben. Also genau den Lizenzvertrag der Bildagentur lesen, um zu wissen, was man mit dem Bild machen darf und was nicht!
Ganz frei verfügen über ein Bild kann man jedoch nur, wenn dieses unter einer CC0-Lizenz steht oder als gemeinfrei gilt. Das unter Creative Commons (CC) Lizenzen freigegebene Bildmaterial soll unter Punkt 5 nochmal genauer unter die Lupe genommen werden. Denn auch hier gibt es noch einiges mehr zu beachten.
2 – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Rechtsverletzungen bei Bildmaterial auf eigenem Blog und kleinen Webseiten ist ein viel diskutiertes Thema. Die meisten Blogger werden mir zustimmen, dass es ziemlich verwirrend sein kann. Es ist von Abmahnungen bekannt, weil die erforderlichen Urheberbenennung nicht oder nicht richtig ausgeführt wurden. Wer seine Grafiken oder Bilder nicht selbst schießt, muss also auf Bildmaterial aus dem Internet zurückgreifen. Und da gibt es ein riesiges Angebot.
Wichtig: Immer noch ein Blick in die Lizenzbedingungen der Fotoagentur!
Denn auch eine käuflich erworbene Bildlizenz erlaubt nicht, nun mit dem Foto alles anstellen zu dürfen. Die Lizenz schreibt nämlich auch vor, wie das Bild zu verwenden ist. Ob es beispielsweise verändert werden darf. Und ob sichtbare Copyright-Informationen vorhanden sein müssen. Noch komplizierter wird es, wenn ein Webmaster das Bildmaterial vielleicht auf verschiedenen Webseiten einsetzten möchte.
Oder jemand gar im Auftrag eines Webseitenbetreibers Bildmaterial für die Gestaltung sucht, die er als Dienstleistung anbietet. Weil er ja dann bei der Erstellung oder Gestaltung der Webseite das Bild quasi an den Auftraggeber mit in Rechnung stellt, es also an ihn verkauft. Außerdem ist es oft der Fall, dass Fotoagenturen in ihren Lizenzbedingungen festlegen, dass ein gekauftes Bild für jeden Kunden separat lizenziert werden muss. Was heißt, dass die Lizenz dann noch einmal gekauft werden muss.
Damit ist klar, dass sogar bei gekauften Bildmaterial die Gefahr einer Abmahnung besteht. Denn wenn das Bild nicht entsprechend der Lizenz verwendet wird, besteht ebenso das Risiko einer Abmahnung oder Strafe. Selbst wenn dies aus Unwissenheit geschieht.
3 – Aufpassen beim Teilen in Sozialen Medien
Die Nutzungsrechte und Lizenzen von Bildmaterial machen natürlich auch vor den Sozialen Netzwerken nicht halt. Da gibt es bei manchen Fotoagenturen sogar gesonderte Regelungen. Dass beispielsweise die Copyright-Informationen sichtbar auf oder unter dem Bild angegeben werden müssen. Fotolia schreibt sogar vor, wie diese Copyright-Information formuliert werden soll.
Wichtig: Copyright-Informationen auch bei Social-Media angeben!
Kommt es zur Abmahnung mit der Forderung, den Verstoß zu beseitigen, ist ein Bild ohne Lizenz oder nicht richtig deklariertem Copyright vielleicht schon mehrfach geteilt. Gerät man erst einmal ins Visier Fehler, würde bei wiederholtem Verstoß die Unterlassungsklage und eventuelle Schadensersatzforderungen folgen. Die kann sehr kostspielige ausfallen, genau wie eine Nachlizensierung der entsprechenden Fotos.
4 – Nicht blind in den Model release Vertrag vertrauen
Wer nun in den Stockfoto-Katalogen nach passenden Bildern sucht, wird auch mit dem Modelvertrag – auch Model Release genannt – Bekanntschaft machen. Nun denkt man, das ist doch die schriftliche Zustimmung einer fotografierten Person, dass ihre Fotos veröffentlicht und weiterverwendet werden dürfen. Das sollte doch der Fotograf abgeklärt haben. Und die Agenturen nehmen ja für gewöhnlich gar keine Fotos mit Personen an, wenn kein Model Release Vertrag vorgewiesen werden kann.
Wichtig: Model Release Vertrag checken wenn möglich!
Nun kann es vorkommen, dass ein Model Release Vertrag zwar vorliegt, jedoch das Model bestimmte Verwendung des Bildes darin untersagt hat. Ein Vertrag mit Einschränkungen zur Nutzung sozusagen. Kritisch wird es beispielsweise, wenn Fotos Personen recht zweideutig abbilden, doch eine Nutzung im pornografischen Bezug vom Model untersagt wurde. Wenn dann genau dieses Bild doch auf einer der diversen Seiten auftaucht, kann dies zu einer Abmahnung führen. Obwohl der Webseitenbetreiber das Bild regulär erstanden hat und sich vielleicht keiner Schuld bewusst ist.
5 – Mit einigen Abstrichen auf der sicheren Seite
Nun träumen viele Blogger auch von lizenzfreiem und gleichzeitig kostenlosem Bildmaterial. Diverse Plattformen gibt es da auch. Unter sogenannten Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenz) werden die Fotos dort angeboten. Doch auch bei diesen unterscheidet man wiederum in sechs Lizenzen. Wer nun vor lauter Lizenzen den Überblick zu verlieren droht, sollte am besten nur auf Bilder ganz ohne Urheberrechtsansprüche zurückgreifen. Weil ja bekanntlich keine Abmahnungen geltend gemacht werden können, wo kein Anspruch besteht.
Wichtig: Im Zweifelsfall gemeinfreies Bildmaterial oder mit CC0-Lizenz nutzen!
Zuvor seien die 6 Unterkategorien der CC-Lizenzen kurz erklärt. Denn auch hier ist festgelegt, was mit dem Foto oder Bildmaterial geschehen darf.
- CC BY – Nutzung mit Namensnennung BY (auch kommerziell, auch mit Veränderungen/Bearbeitungen)
- CC BY SA – Nutzung mit Namensnennung BY – Weitergabe unter gleichen Bedingungen SA (auch kommerziell, auch mit Veränderungen/Bearbeitungen)
- CC BY ND – Nutzung mit Namensnennung BY – Keine Bearbeitung ND (auch kommerziell)
- CC BY NC (wie CC BY) – Nutzung mit Namensnennung BY – Nicht-kommerziell NC (auch mit Veränderungen/Bearbeitungen)
- CC BY NC SA (wie CC BY SA) – Nutzung mit Namensnennung BY – Nicht-kommerziell NC – Weitergabe unter gleichen Bedingungen SA (auch mit Veränderungen/Bearbeitungen)
- CC BY NC ND (wie CC BY ND) – Nutzung mit Namensnennung BY – Nicht-kommerziell NC – Keine Bearbeitung ND
Eine sehr praktische Sonderlizenz finden wir, wenn der Urheber auf alle Rechte verzichtet CC Zero Lizenz CC0 (CC Zero). Mit der CC0 werden seine Fotos „Public Domain“. Also gemeinfrei und unterliegen keinem Urheberschutz mehr. Für Blogger und Webdesigner ist diese Lizenz die sicherste vielleicht. Denn gemeinfreie Bilder können auf mehreren Webseiten verwendet, beliebig oft auch verändert, bearbeitet und ohne verwirrende Copyright-Angaben eingesetzt werden. Das gilt übrigens auch für Bildmaterial dessen Urheber schon seit mehr als 50 Jahren oder bei Fotografien mit persönlich-geistiger Schöpfung seit mehr als 70 Jahren verstorben ist.
6 – Das Motiv ist der Fallstrick
Auch wenn man viele kostenlose Bilder findet, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt und wir somit kein Risiko von Abmahnungen auf Ansprüche eingehen, kann es dennoch zu Problemen kommen. Wie jetzt? Das Bild hat der Urheber freiwillig in die Gemeinheit entlassen. Es besteht kein Urheberrecht mehr. Somit braucht es keine Genehmigungen und es gibt eigentlich keine Einschränkung beim Verwendungszweck? Wo liegt denn das Problem? Es ist das Motiv, was zum Risiko werden kann. Denn verboten für kommerzielle Zwecke sind bestimmte Motive (blende32.de/blog/81-achtung-fotorecht) von Orten oder Gebäuden, Gegenständen, Kunst und bestimmter Marken.
Wichtig: Nicht jedes Motiv ist erlaubt, sobald die Bildnutzung als kommerziell gilt!
Man findet Fotografien von bestimmten Automarken, bekanntem Spielzeug oder tolle Urlaubsaufnahmen bekannter Sehenswürdigkeiten. Auch Alltagssituationen mit Barbie-Puppen statt echten Menschen wurden schon abfotografiert, weil man glaubt, so um einen Model release Vertrag herum zukommen. Vielleicht hin und wieder stolpere ich über bestimmte Motive von Public Domain Fotos, die jedoch gar nicht so für kommerzielle Zwecke verwendet werden dürften.
Und selbst ein kleiner Blog gilt im Zweifelsfall schon als kommerziell, wenn geringe Werbeeinnahmen geniert werden oder auch nur eine gewinnbringende Absicht nachgewiesen werden kann. Ein sehr heikles Thema, wann ein Bild nur redaktionell oder kommerziell eingesetzt wird. Denn es scheint eine Grauzone zu geben, wenn es darum geht festzustellen, ob die Bebilderung für den Blogartikel nun wirklich als redaktionell oder doch schon als kommerziell zu definieren ist.
Um also Problemen durch die Verwendung von Bildmaterial auf dem Blog oder der kleinen Webseite vorzubeugen, kommt man nicht umher, sich mit dem Thema etwas näher auseinander zu setzen. Am preiswertesten und sichersten sind jedoch gemeinfreie Bilder, die weder Personen noch bekannte Marken, Sehenswürdigkeiten oder Gebäude zeigen.